NIS2 Deep Dive
Rechtsanwalt klärt auf: „Stand der Technik“ rechtskonform umsetzen
Die digitale Welt wächst rasant, und mit ihr auch die Bedrohungen durch Cyberangriffe. Schon 2016 erkannte die EU die Dringlichkeit und führte die NIS-Richtlinie ein, um die Netz- und Informationssicherheit zu stärken.
2022 wurde die überarbeitete NIS2-Richtlinie verabschiedet. Das nationale Umsetzungsgesetz, das erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management mit sich bringt, steht vor der Tür.
Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, kurz NIS2UmsuCG, ist rechtlich anspruchsvoll und der Gesetzgebungsprozess hat mit diversen Entwurfsfassungen für viel Diskussion gesorgt. Entstanden sind dabei einige Missverständnisse, mit denen Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M. aufräumt und konkrete Hinweise zur rechtlichen Umsetzung gibt.
Zusätzlich zeigen wir, wie mit Hornetsecuritys 365 Total Protection Compliance & Awareness die komplexen Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllt und gleichzeitig Geschäftsprozesse optimiert werden können.
Im Webinar beleuchten wir folgende Schwerpunkte:
- Hinweise zur Anwendbarkeit des Gesetzes
- Fragen zur persönlichen Haftung der Geschäftsleitung und zu Risikomanagementmaßnahmen
- Die gesetzliche Rolle des „Stands der Technik“ und wie damit rechtlich korrekt im Unternehmen sowie im Verhältnis zu Kunden und Dienstleistern umgegangen werden sollte
- E-Mail-Security, Compliance-Management, Backup und Security Awareness – Rundum geschützt mit der Next-Gen Cloud-Lösung für Microsoft 365 von Hornetsecurity
Anmeldung:
GoTo Webinar – NIS2 Deep Dive – Hornetsecurity – Cloud Security Services for Businesses