AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NovaStar Software & Consulting GmbH

  1. Anerkennung unserer Lieferbedingungen
    Mit Annahme der ersten Lieferung erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei eventuell entgegenstehendem Wortlaut seiner eigenen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Angebot und Bestellung
    Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Es gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen eines Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Aufgrund von Währungsschwankungen und Preisänderungen unserer Vorlieferanten können sich die Preise ohne vorherige Ankündigung ändern. Daher bleiben Angebote und Preise bis zur endgültigen Rechnungsstellung frei.
  3. Lieferung und Fristen
    Alle von uns angegebenen Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit Ausstellung der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Lager verlassen hat.
  4. Versand
    Der Versand der bestellten Waren erfolgt in der Regel ab Lager Augsburg. Alle Sendungen, auch eventuelle Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bestellungen werden mit einem Paketversender unserer Wahl (GLS , United Parcel Service und DHL) versandt und, wenn nicht anders schriftlich vereibart, ausschließlich per Nachnahme oder gegen Vorauskasse ausgeführt. Der Gefahrenübergang auf den Besteller erfolgt auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, mit dem Zeitpunkt der Aufgabe der Ware zur DHL, zum United Parcel Service, zu GLS oder zu Federal Express. Auf Wunsch des Bestellers kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich mit GLS, United Parcel Service oder Federal Express und nur gegen Vorkasse.
  5. Preise und Zahlung
    Unsere Preise verstehen sich ab Lager Augsburg. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren. Zahlung erfolgt per Nachnahme oder Vorkasse, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart. Sonst sofort rein netto ohne Abzug. Skonti werden nicht gewährt, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug.
  6. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet uns sämtliche Informationen und Auskünfte zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Der Besteller hat auf unser Verlangen hin dem Drittschuldner die Abtretung unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  7. Gewährleistung, Haftung und Produktinhalte
    Mängel und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen zehn Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muß innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung beschränkt sich (nach unserer Wahl) auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Soweit zulässig, sind wir berechtigt, dem Besteller unsere Gewährleistungsansprüche gegenüber unserem Lieferanten abzutreten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Besteller und endet entsprechend der gesetzlichen Regelung. Es wird keine Garantie dafür übernommen, daß das Produkt die in der Herstellerbeschreibung bzw. im Prospekt angegebenen Eigenschaften erfüllt. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Anzeigen beinhalten nur Annäherungswerte, sie müssen nicht dem jeweils neuesten Stand entsprechen. Sie gelten weder als zugesicherte Eigenschaften noch sind sie Inhalt konkreter vertraglicher Regelungen. Änderungen der Waren in deren Ausstattung und Konstruktion bleiben vorbehalten. Jeder Besteller ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine von uns gelieferte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Für die Kompatibilität der gelieferten Software mit der jeweiligen Hardware des Bestellers wird keinerlei Garantie übernommen. Durch öffnen der Herstellerverpackung bei Software werden die jeweils beiliegenden Lizenzbedingungen des Herstellers anerkannt. Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist nach dem öffnen nicht mehr möglich.
  8. Warenrücksendungen
    Wir nehmen uns zugesandte Sendungen nur an, wenn der Absender vorher bei uns eine Rücksendenummer (RMA) eingeholt hat. Die Rücksendenummer ist auf dem Paket gut sichtbar anzubringen. Vom Absender unfrei versandte Sendungen werden nicht angenommen. Das RMA-Formular, das bei uns angefordert werden kann, auf dem der Mangel beschrieben wird, ist ebenfalls zwingend notwendig, genauso wie eine Rechnungskopie. Die Bekanntgabe einer RMA Nummer bedeutet keinesfalls eine Anerkennung des Mangels oder sonstiger Beanstandung des Bestellers. Auf jeden Fall erfolgt die Rücksendung auf Gefahr des Bestellers.
  9. Sonstige Ansprüche
    Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verzuges, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie unerlaubter Handlung usw., die über den ursprünglichen Kaufpreis der Ware hinaus gehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für entgangene Gewinne, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Die von uns gelieferten Produkte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Ein Haftungsausschluß gilt trotzdem für deren Einsatz zur Produktionsablauf- und Betriebssteuerung in der Automobil- und Nuklearindustrie sowie in der Luft- und Raumfahrtindustrie und in militärischen Einrichtungen.
  10. Ausfuhr von Waren
    Der Export unserer Waren außerhalb Europas und in Länder, die deutschen und/oder Cocom/UN-Beschränkungen unterliegen, bedarf unserer schriftlichen Einwilligung unabhängig davon, daß der Besteller für das Einholen der Ein- und Ausfuhrgenehmigung selbst zu sorgen hat. Jegliche Haftung für unautorisierten Export in diese Länder ist ausgeschlossen.
  11. Speicherung von Daten
    Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, daß seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Wir verpflichten uns alle Daten und Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsvorgänge und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Soweit wir bei unseren Aufträgen in Kenntnis personenbezogener Daten gelangen, werden wir die geltenden Datenschutzbestimmungen beachten und im Einvernehmen mit dem Kunden alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen.
  12. Nebenabreden und Schriftform
    Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt besonders für die Aufhebung der Schriftform!
  13. Salvatorische Klausel
    Sollten diese Bedingungen oder einzelne Teile hiervon unwirksam sein, so werden die restlichen Teile hiervon nicht berührt.
  14. Erfüllungsort und Gerichtstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und der EG-Kaufgesetze wird ausgeschlossen.

Die Geschäftsleitung im Oktober 1997